Häufige Fragen
Differenzen bei der Wassermessung
Bei Wassermessungen gibt es immer Differenzen zwischen Haupt- und Unterzählern, die bei erster Betrachtung fragwürdig erscheinen. So kann es vorkommen, dass der Hauptzähler der Stadtwerke 200 m³ Verbrauch anzeigt, die Summe der Wohnungswasserzähler aber nur 160 m³ ergibt. Wie ist das zu erklären?
Der Erfassung von Flüssigkeits- und Wassermengen sind technische und physikalische Grenzen gesetzt. Das Erreichen einer hohen Genauigkeit ist zwar möglich, es wäre aber mit so hohen Kosten verbunden, dass die Wassermessung insgesamt unwirtschaftlich wäre. Um dem Verbraucher aber eine größtmögliche Genauigkeit innerhalb eines wirtschaftlich vertretbaren Aufwandes zu gewährleisten, sind durch das Eichgesetz und die Eichordnung die Toleranzgrenzen genau definiert.
Diese sogenannten Eichfehlergrenzen liegen für die heute üblichen Wohnungswasserzähler bei:
Kaltwasserzählern +- 2 % im oberen Bereich
+- 5 % im unteren Bereich
Warmwasserzählern +- 3 % im oberen Bereich
+- 5 % im unteren Bereich
Dabei muss aber noch zwischen den Eich- und Verkehrsfehlergrenzen unterschieden werden:
- Die Eichfehlergrenze bestimmt die Toleranzen, die bei der Prüfung des Wasserzählers auf dem staatlich anerkannten Prüfstand zulässig sind. Jeder neu eingesetzte Warm- oder Kaltwasserzähler erfüllt diese Vorgaben der Eichordnung, was durch die Eich- oder Beglaubigungsmarke auf dem Zähler dokumentiert wird.
- Die Verkehrsfehlergrenze bestimmt dagegen die maximalen Toleranzen im eingebauten Zustand. Sie liegt doppelt so hoch wie die Eichfehlertoleranz. Im unteren Messbereich, also bei kleiner Durchflussmenge, ist so ein Fehler bis zu 10 % möglich und zulässig.
Die größten Abweichungen ergeben sich, wenn sehr wenig Wasser durch den Zähler läuft. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Einlauf bei WC Wasserkästen ganz niedrig eingestellt ist. Aber auch tropfende Wasserhähne und kleine Rinnsale bei defekten WC-Spülungen werden durch die preisgünstigen Wohnungswasserzähler nicht erfasst, wenn die Durchflussmenge unter 12 Litern pro Stunde liegt (bei horizontaler Einbaulage des Wasserzählers – 20 Liter pro Stunde sind es bei vertikaler Einbaulage).
Der teure Hauptzähler, der zur Gesamtwassererfassung verwendet wird, läuft dagegen schon bei einem Durchfluss von 7 Litern pro Stunde an. Viele kleine Durchflüsse in mehreren Wohnungen summieren sich so zu einer Größe, die vom Hauptzähler schon einwandfrei erfasst wird.
Neben den technisch bedingten Gründen gibt es aber noch weitere Ursachen für Messdifferenzen:
- Die Ablesung des Wasserlieferenten am Hauptzähler und die Ablesung des Messdienstes an den Wohnungswasserzählern werden meistens nicht zum gleichen Zeitpunkt gemacht. Aus organisatorischen Gründen können auch mal mehrere Wochen Unterschied zwischen den beiden Zeitpunkten bestehen. Dadurch ist eine völlige Übereinstimmung der Verbrauchswerte nicht möglich, aber auch nicht problematisch, weil die differierenden Zeiträume alle Wohnungen betreffen und die Relation untereinander dadurch kaum beeinträchtigt wird.
- Dann gibt es noch die nicht ablesbaren Wohnungen. Sind Zähler bei der Ablesung unzugänglich oder defekt, werden die Verbrauchswerte entweder nach dem Vorjahresverbrauch oder nach vergleichbaren Räumen eingeschätzt. Schätzungen werden zwar so verbrauchsnah wie möglich gemacht, dennoch ersetzen sie keine effektive Ablesung und führen zu weiteren Differenzen. Kann im nächsten Jahr dann wieder ein Verbrauch abgelesen werden, wird er mit der Schätzung des Vorjahres ausgeglichen, wodurch erneut Unterschiede entstehen können.
Aus den beschriebenen technisch und organisatorisch bedingten Messdifferenzen wird gelegentlich abgeleitet, dass die Abrechnung unrichtig ist. Dabei wird nicht beachtet, dass die Wohnungswasserzähler lediglich der relativen Kosten- verteilung dienen. Der Gesamtverbrauch eines Hauptzählers erfasst die zu verteilenden Gesamtkosten eines Gebäudes. Der Preis eines Kubikmeters Wasser ergibt sich in der Abrechnung aber erst aus der Formel:
Dadurch erhöht sich der Preis pro Kubikmeter Wasser um die Fehlmenge und jeder trägt damit seinen proportionalen Anteil an den Differenzen.
Keinesfalls ist es möglich, mit den Kubikmetertarifen der Wasserversorgungs- unternehmen abzurechnen, weil die Abrechnung dann nicht aufgeht und ein Teil der Wasserkosten unverteilt bleibt. Dem einzelnen entstehen dadurch keine Nachteile, weil dieses Abrechnungsprinzip ohne Ausnahme für alle Verbraucher im Gebäude gilt. Das wurde in dieser Form auch schon von mehreren Gerichten entschieden
(z. B. vom AG Mannheim AZ 10 C 390/93, vom AG Dortmund DWW 92 180 und vom LG Braunschweig, Urt. vom 22.12.1998, Az.: 6 S 163/98).
Kostenentwicklung der Berliner Wasserbetriebe
| ab 01.01.2004 | ab 01.01.2005 | ab 01.01.2006 | ab 01.01.2007 | |
| Trinkwasser | 2,109 €/m³ | 2,214 €/m³ | 2,309 €/m³ | 2,291 €/m³ |
| Schmutzwasser | 2,329 €/m³ | 2,452 €/m³ | 2,465 €/m³ | 2,551 €/m³ |
| Niederschlagswasser | 1,407 €/m²/Jahr | 1,479 €/m²/Jahr | 1,533 €/m²/Jahr | 1,637 €/m²/Jahr |


